Verfassungsfeindliche
Tätowierungen wurden am gestrigen Abend bei einem 27-Jährigen festgestellt.
Polizisten kontrollierten den Mann in der Lichtensteiner Straße in Hohndorf,
nachdem dieser ohne Oberbekleidung lautstark auf sich aufmerksam gemacht hatte.
Bei der Kontrolle fielen den Beamten insgesamt drei Hakenkreuze auf, welche auf
Rücken und rechtem Oberarm des deutschen Staatsangehörigen tätowiert waren. Das
verbotene Symbol auf dem Rücken des 27-Jährigen misst zehn mal zehn Zentimeter,
zwei Hakenkreuze auf dem rechten Oberarm haben jeweils eine Größe von fünf mal
fünf Zentimeter. Der Aufforderung zur Verdeckung der Symbole kam der Mann nach,
indem er sich ein T-Shirt überzog. Gegen den Deutschen wurde Anzeige wegen des
Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gestellt.
Donnerstag, 15. August 2024
Dienstag, 6. August 2024
Nachspielzeit
Sechs
Minuten und fünf Sekunden ließ der Schiedsrichter nach neunzig Minuten und der
dreißigminütigen Verlängerung nachspielen.
Die
Nachspielzeiten nach der ersten Hälfte, den neunzig Minuten und der ersten
Hälfte der Verlängerung habe ich nicht mehr rekapitulieren können.
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